Logopädie

Logopädische Therapie

Therapieschwerpunkte: 

Stimmtherapie und Sprechstimmtherapie

Ich behandle organisch, funktionell und psychisch bedingte Stimmstörungen. Das können sein:

  • Stimmbandpolypen, Stimmbandknötchen, Lähmungen der Stimmbänder, z.B. nach einer Operation,
  • chronische Heiserkeit, forcierter Stimmklang, eingeschränkte stimmliche Belastbarkeit durch nicht-physiologischer Stimmgebung,
  • Stimmlosigkeit und eingeschränkte stimmliche Kommunikationsfähigkeit.

Meine jahrelange Erfahrung in der Stimmtherapie lehrte mich, den Weg zum stimmlichen Selbstausdruck eines Menschen, als ein sehr individuelles Geschehen zu begreifen. Dabei sehe ich es als meine Aufgabe Sie in Ihrem individuellen Prozess der Entdeckung Ihrer Stimme zu begleiten, Ihnen neue Räume zu eröffnen und Entfaltungsmöglichkeiten für Sie erlebbar zu machen. Ich verfüge über einen reichhaltigen Schatz an therapeutischen Methoden und Übungen.

Die wesentlichen Fundamente meiner Arbeit sind:

  • die Arbeit mit Klang (Funktional–integrale Stimmtherapie nach Gross-Jansen) als sinnliche Erfahrung – denn Spüren und Hören sind nah beieinander liegende Fähigkeiten,
  • die entspannende Körperarbeit (Sanjo-konduktive Körpertherapie) dient dabei als Vorraussetzung für Durchlässigkeit und das Öffnen von Körperklangräumen und deren Schwingungsfähigkeit – denn Ihr Körper ist Ihr Instrument.

Durch neugieriges, lustvolles Erweitern ihrer persönlichen Stimme erleben Sie wie anstrengungsfrei und mühelos Stimmklang und Sprechen sein können.

Weiteres Therapieangebot:

Sprechtherapie

Außerdem behandle ich folgende Störungen:

  • Störungen der Sprechmotorik ( nach Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen: Dysarthrie, Dysarthrophonie,Sprechapraxie),
  • Störungen der Artikulation (Aussprachestörungen).

Heilmittelverordnung

Eine gesetzliche Voraussetzung für die logopädische Diagnostik oder Therapie ist eine Heilmittelverordnung: das sogenannte Rezept. Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Ausstellung der Verordnung auf Grundlage der Heilmittelrichtlinien durch den untersuchenden/betreuenden Arzt  – in der Regel ist dies Ihr Hausarzt, HNO-Arzt, Neurologe und Psychiater und ggf. Zahnarzt oder Kieferorthopäde.

Kosten

Die Kosten werden üblicherweise von den privaten Krankenkassen übernommen. Entscheidend ist dabei Ihr individueller Versicherungsstatus. Generell erfolgt im Vorfeld der Behandlung eine Kostenvereinbarung. Die Rechnung über die entstandenen Kosten kann bei der privaten Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht werden.

Selbstverständlich besteht bei gesetzlichem Krankenversicherungsstatus die Möglichkeit zur Diagnostik und Therapie auf Selbstzahlerbasis.